ABSINTH IST…
mehr als ein historisches Getränk
Absinth ist eine Spirituose, die aus Wermut-Auszügen hergestellt wird. Wegen des im Wermut-Kraut enthaltenen Neurotoxins Thujon, wurde er 1923 als Rauschdroge per Gesetz in Deutschland verboten. Der Begriff Absinth stammt aus der lateinischen Bezeichnung für Wermut: „Artemisia Absinthium“.
THUJON UND DIE WIRKUNG
Das wirkt berauschend
Interessante Sachen, die wir in den letzten vielen Jahren herausgefunden haben ist unter anderem auch die Wirkung dieses Getränks. Es gibt Sorten, die haben eine sehr hohe Wirkung, aber es gibt auch Sorten die haben eine sehr niedrige bis überhaupt keine Wirkung. Vor allem auch sollte man nicht glauben, dass der Thujongehalt alleine einen Absinth stark macht, denn hier können wir genau das Gegenteil beweisen mit den Marken, die nachgewiesenermaßen per Analyse einen hohen Thujongehalt aufweisen aber trotzdem keine Wirkung zu Stande bringen. Wir vermuten hier eine Katalysatorwirkung, die sich so äußert, dass das zu Thujon zusammen mit dem Alkohol und anderen Kräutern und Gewürzen wirklich zusammen wirken muss, damit eine ausreichende Wirkung entstehen kann.
VERBOT DES ABSINTH
Heutzutage gibt es sehr viele unterschiedliche Sorten der grünen Fee. Die verschiedensten Geschmacksrichtungen und die verschiedensten Farben tauchen am Markt auf, üblicherweise sind aber bunte Farben eher Modeerscheinungen. Der richtige traditionelle Genießer kommt immer wieder auf die Grundrezeptur zurück und die ist eben nun mal grün wie in Tschechien oder farblos wie in der Schweiz üblich. Um die Jahrhundertwende herum wurden mehr Liter Absinth getrunken als Wein. Dies machte die Weinbauern wütend, da der Umsatz einbrach. So wurde das Konkurrenzprodukt – die grüne Fee – überall schlecht gemacht, damit der Ruf negativ wurde. So wurde behauptet, dass in der Schweiz ein Familienvater seine ganze Familie ausgerottet hätte und das eben im Absinthrausch. Daraufhin wurde dann auch nach kurzer Zeit Absinth in der Schweiz verboten. Wie sich später herausstellte soll dieser Familienvater aber einen Rotweinrausch gehabt haben und aufgrund dieser Tatsache seine Familie getötet haben. Beweisen lässt sich dies aber heute natürlich nicht mehr, denn von dieser Zeit sind wir jetzt allzu weit entfernt. Später wurde er auch in anderen Ländern verboten, zuletzt auch 1923 in Deutschland.